Versicherung
Inhaltsverzeichnis:
Versicherung in Belgien
Diese Informationen basieren auf den Erfahrungen der Patienten. Wir können nicht garantieren, dass das, was hier geschrieben wird, für alle gilt. Wir freuen uns über Feedback, falls Sie andere Informationen haben oder wenn Sie bei der Erlangung einer Rückerstattung gewonnen haben, wo dies ansonsten bisher als unmöglich erachtet wurde.
Erstattung im Detail
1 Feminisierung des Gesichts (FFS)
Für eine FFS gibt es grundsätzlich keine Erstattung durch eine Krankenkasse. Nur die Wundversorgung und Medikamente werden erstattet.
Versicherung im Ausland
Sind Sie eine Trans-Frau, die eine Operation an der 2pass Klinik möchte, aber nicht in Belgien lebt? Manchmal können Sie Ihre Behandlung ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse mit einem europäischen S2-Formular bezahlen lassen. Allerdings geht nicht jede Versicherungsgesellschaft damit gleich um.
Die S2-Form, früher bekannt als E112, wurde von der Europäischen Union für das Gesundheitswesen im Ausland entwickelt. Sie können es von Ihrer Versicherung erhalten, wenn Sie eine FFS oder eine andere Behandlung in der 2pass Klinik wünschen, aber nur, wenn Sie nicht selbst in Belgien wohnen. Ob Ihre Versicherung die Behandlung/Kosten übernimmt oder nicht, ist nicht festgelegt. Sie variiert je nach Versicherungsgesellschaft.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um Ihr eigenes S2-Antragsformular zu erhalten, und senden Sie es uns dann zu. Der Arzt wird dafür sorgen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen erhalten.
Der Versicherer entscheidet
Ob der Versicherer die Kosten (teilweise) übernimmt, hängt von der Art der Behandlung, aber auch von der Police des Unternehmens ab. Einige Behandlungen gelten als rein kosmetisch und werden nicht erstattet. Andere Maßnahmen können als medizinisch notwendig bewertet werden. Fragen Sie die Versicherung im Voraus, was sie normalerweise zurückzahlen und was nicht. Das verhindert Enttäuschungen.
Wenn der Versicherer dem Antrag S2 zustimmt, muss der Patient das Formular an die Klinik einreichen. Der Arzt entscheidet, ob die Kosten direkt beim Versicherer geltend gemacht werden, oder ob der Patient die Rechnung erhält und im Voraus bezahlen muss. In letzterem Fall kann der Patient die Rechnung an den Versicherer weiterleiten und eine Rückerstattung verlangen. Dies sollte einen medizinischen Bericht des behandelnden Arztes beinhalten.
Versicherung in den Niederlanden
Bei CZ, einer der größten Versicherungsgesellschaften der Niederlande, können Sie einen S2-Antrag stellen, wenn die Behandlung in den Niederlanden nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann. Andere Unternehmen, wie Interpolis und Zilveren Kruis, geben nur an, dass die Behandlung nicht dringend sein sollte. Obwohl für jede Therapieart ein S2-Antrag eingereicht werden kann, wird jeder Antrag separat geprüft, so dass es keine Garantien gibt.
In allen Fällen wird ein Behandlungsplan und ein Kostenvoranschlag angefordert. Der Arzt der Klinik, in der die Behandlung stattfindet, kann angeben, wie dringend der Eingriff ist. Ein Überweisungsschreiben eines niederländischen Arztes bestätigt den Antrag. Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob die gewünschte Operation in einem regulären Krankenhaus oder in einer Privatklinik stattfindet.
Ein Beispiel für eine Antwort einer Versicherungsgesellschaft (Zilveren Kruis) auf einen S2-Antrag finden Sie hier: Versicherungsbrief Zilveren Kruis
Falls Sie Hilfe von einem Anwalt (in den Niederlanden) benötigen, um bei den Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft, mit der Sie verbunden sind, zu helfen, empfehlen wir Frau Desiree Maes, auch bekannt als "The Pink Lawyer".
Trompenburger Anwälte
Schoterweg 12
2021 HM Haarlem
T: 023- 525 59 59
maes@trompenburgadvocaten.nl
www.trompenburgadvocaten.nl
Versicherung im Vereinigten Königreich
Der National Health Service im Vereinigten Königreich stellt auch Anforderungen an den S2-Antrag. Sie müssen eine Bescheinigung eines Arztes vorlegen, aus der hervorgeht, warum eine Behandlung erforderlich ist. Darin sollte auch angegeben werden, was der Arzt als medizinisch verantwortlicher Zeitraum betrachtet, in dem Sie erneut behandelt werden müssen. Der Arzt muss dies mit objektiven Kriterien unterstützen. Es sollte sich auch um eine nicht dringende, nicht experimentelle Behandlungsform handeln, die von dem Land, in dem sie stattfindet, anerkannt wird.
Der NHS kann seine Zustimmung erteilen, wenn eine ähnliche Behandlung im Vereinigten Königreich innerhalb des angegebenen Zeitraums nicht möglich ist. Auch hier zahlt der NHS nur das, was ein belgischer Patient erstattet bekommen könnte. Reise- und Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Patienten.
Es ist noch nicht klar, ob das kommende Brexit die Anmeldungen über das S2-System beeinflussen wird.
Versicherung in Deutschland
Den meisten Patienten gelingt es, ihre FFS-Kosten in Deutschland von der Steuer abzusetzen. Abgesehen davon können deutsche Staatsbürger versuchen, über zwei Regelungen eine Erstattung zu bekommen:
1. Über den S2-Antrag (früher bekannt als E-112):
Das S2-Formular ist eigentlich nur dann notwendig, wenn wir als Privatklinik die Leistungen für deutsche Patienten direkt mit der belgischen Basiskrankenkasse abrechnen würden. Zunächst benötigen Sie natürlich die Genehmigung Ihrer deutschen Krankenkasse.
- Sie reichen die S2 bei Ihrer deutschen Krankenkasse ein.
- Ihre deutsche Krankenkasse genehmigt die Leistung im Ausland.
- Dann reichen Sie die genehmigte Leistung - genehmigt von der deutschen Krankenkasse (steht auf der S2) - bei der zuständigen Behörde in Belgien ein (das wäre die "Mutualiteit" Ihrer Wahl), reichen die S2 in Belgien ein und lassen sie hier genehmigen.
- Dann reichen Sie das Papier bei der 2pass-Klinik ein und wir können weitere Schritte zur Abrechnung mit der belgischen Krankenkasse einleiten. In diesem Fall hätten Sie als Patient nichts mit den finanziellen Abläufen zu tun.
Da es sich in Belgien nicht um eine Standard-Erstattung handelt und die Genehmigung stark vom Versicherer abhängt, entscheiden wir uns leider für die zweite Regelung.
2. Erstattung nachträglich in Deutschland beantragen:
- Nach der Behandlung oder Operation reichen Sie die Rechnung bei Ihrer deutschen Krankenkasse ein, die die Leistung erstattet (nach Vorlage des Kostennachweises und der Rechnung/Quittung). Einige deutsche Krankenkassenverwaltungen sagen, dass Sie einen S2-Antrag benötigen, aber das ist nur der Fall, wenn Sie sich für die 1. oben genannte Regelung entscheiden würden.
- Versuchen Sie, ein medizinisches Gutachten zu erhalten, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine medizinische Behandlung handelt, die zur Vorbereitung einer Feminisierungsoperation oder einer Geschlechtsumwandlung notwendig ist, insbesondere wenn die Behandlung nicht in Deutschland durchgeführt werden kann.
Z.B. hat das Bundessozialgericht 2019 entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Barthaarentfernung bei Transgender-Kunden übernehmen muss, auch wenn diese von einer Kosmetikerin durchgeführt wird.
- Patientin, die eine Rückerstattung für ihre Elektrolysebehandlung in der 2pass Klinik erhalten hat.
- Patientin, die eine Rückerstattung für ihre Elektrolysebehandlung in der 2pass Klinik erhalten hat.
Dennoch kann es in der Realität anders laufen
Versicherungen verwechseln oft beide Regelungen. Aus diesem Grund bietet die Beratungsstelle in Mannheim folgende Informationen an:
- Zunächst wird ein Antrag auf Kostenzusage bei Ihrer deutschen Krankenkasse gestellt. Begründung: Nirgendwo in Deutschland wird eine intensive feminisierende Nadelepilation mit Analgesie angeboten, die ähnlich wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. In jedem Fall sollten Sie Ihrem Antrag auf Kostenübernahme ein ärztliches Schreiben beifügen, in dem die Indikation und die Therapieform medizinisch begründet wird.
Wenn die Krankenkasse die Kostenzusage erteilt hat, können Sie die Behandlung in 2pass beginnen.
Nach Abschluss der ersten Behandlungseinheit können Sie die Rechnungen bei der Kasse einreichen. - Lehnt die Krankenkasse ab, sollten Sie ein juristisches und ein versicherungsmedizinisches Schreiben, in dem der Antrag noch einmal ausführlich aus rechtlicher und versicherungsmedizinischerSicht begründet wird.
Spätestens dann dürfte die Versicherung in der Regel die Kostenübernahme genehmigen. - Besonders hartnäckige Verweigerer (manche Kassenverwaltungen sind einfach stur und/oder kennen sich nicht aus) können nur im Widerspruchsverfahren überzeugt werden. Die Chancen, dass Ihr Antrag spätestens genehmigt wird, stehen gut. Denn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts lässt eigentlich gar nichts anderes zu. Andernfalls müssen Sie vor das Sozialgericht ziehen, was aber sehr ungewöhnlich wäre, weil die höchstrichterliche Rechtssprechung sehr eindeutig ist.
Wir hoffen wirklich, dass sich die Dinge zum Besseren wenden werden. Wenn sich Änderungen ergeben sollten, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir diese Info entsprechend aktualisieren können.
Versicherung in der Schweiz
Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, folgt sie den gleichen Richtlinien wie die deutsche Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und der (örtlichen) Beratungsstelle.
Aktuelles: "Erstmals in der Schweiz hat ein Gericht in einem Verfahren gegen ihre Krankenkasse zugunsten einer Transsexuellen entschieden. Die Grundversicherung muss für die Gesichtsoperation der Frau aufkommen, die die letzte Phase ihres Geschlechtsumwandlungsprozesses war." (Swissinfo)
Die Krankenkasse Groupe Mutuel lehnte zunächst die Erstattung ab, aber das Gericht entschied, dass sie den Patienten in ihrem jüngsten Fall erstatten müsste. Dieser Entscheid des Genfer Gerichts könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der ganzen Schweiz schaffen.
Versicherung in Österreich
Auch in Österreich gelten die gleichen Richtlinien wie in der deutschen Krankenkasse.
Es ist wichtig zu beachten, dass die österreichische Krankenkasse ausdrücklich darauf hinweist, dass die Behandlung im Voraus genehmigt werden muss. Es gibt keine Garantie, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn nach der Operation ein Antrag gestellt wird.
Versicherung in den Vereinigten Staaten
Leider, selbst wenn unsere Klinik zustimmt, mit welcher Versicherungsgesellschaft auch immer zusammenzuarbeiten, genehmigt Medicaid keinen außerbörslichen Anbieter, es sei denn, alle In-Netzwerk-Optionen sind ausgeschöpft. Wenn es In-Network-Optionen gibt, wurde uns mitgeteilt, dass solche Anfragen von Medicaid abgelehnt werden, insbesondere in Fällen außerhalb der USA.
Wir empfehlen jedoch jedem Einzelnen, weiterhin eine Genehmigung bei seiner Versicherung zu beantragen. Es könnte immer eine Ausnahme von einigen Regeln geben, und wenn nicht, veranlassen sie die Versicherungsgesellschaften, über den Nutzen der Arbeit mit Out-of-Network-Optionen nachzudenken.
Wichtige Hinweise für Transgender
- Achten Sie darauf, dass Ihre Krankenakte, die bei Ihrem Hausarzt zentralisiert ist, auch für alle anderen Ärzte sichtbar ist. Das bedeutet, dass jeder Arzt oder Pflegedienst die Dinge bei Bedarf immer noch einmal überprüfen kann. Ihre Gesundheit steht an erster Stelle!
- Vereinbaren Sie einen Termin in einem großen Büro Ihrer Krankenkasse in einer Großstadt. Leider haben sie in einem Dorf oft nicht die richtigen Leute mit dem richtigen Wissen. Kontaktieren Sie sie vorher, um über Ihre Fragen zu sprechen, und sie werden dafür sorgen, dass Sie einen Termin mit jemandem bekommen, der Ihnen eine Antwort auf all diese Fragen geben kann.
- Manchmal gibt es finanziell viel mehr Möglichkeiten als das, was man Ihnen in Belgien sagt. Eine gut vorbereitete Frau ist (mindestens) zwei wert. Recherchieren Sie, lesen Sie alle Policen und finden Sie heraus, ob Sie beim Wechsel Ihrer Krankenversicherung oder bei der Entscheidung für zusätzliche Optionen in Ihrer Zusatzversicherung finanziell besser dran sind oder nicht.
Wir tun unser Bestes, um diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn Sie etwas sehen, das nicht mehr korrekt erscheint, oder wenn Sie eine Frage haben, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus!