Versicherung
Inhaltsverzeichnis:
Versicherung Belgien
Brustvergrößerung
Für die Brustvergrößerung gibt es grundsätzlich keine Erstattung durch eine Krankenkasse. Nur die Wundversorgung und Medikamente werden erstattet. Je nach Krankenkasse können Sie jedoch die behandelnden Ärzte bitten, ein entsprechendes Motivationsschreiben zu erstellen: Die Krankenkasse wird dann von Fall zu Fall prüfen, ob eine (Teil-)Erstattung noch möglich ist.
Versicherung im Ausland
Sind Sie eine Trans-Frau, die eine Operation in der 2pass Klinik möchte, aber nicht in Belgien lebt? Manchmal können Sie Ihre Behandlung ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse mit einem europäischen S2-Formular bezahlen lassen. Allerdings geht nicht jede Versicherungsgesellschaft damit gleich um.
Die S2-Form, früher bekannt als E112, wurde von der Europäischen Union für das Gesundheitswesen im Ausland entwickelt. Sie können es von Ihrer Versicherung erhalten, wenn Sie eine FFS oder eine andere Behandlung in der 2pass Klinik wünschen, aber nur, wenn Sie nicht selbst in Belgien wohnen. Ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt oder nicht, ist nicht festgelegt. Dies variiert je nach Versicherungsgesellschaft.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um Ihr eigenes S2-Antragsformular zu erhalten, und senden Sie es uns dann zu. Der Arzt wird dafür sorgen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen erhalten.
Der Versicherer entscheidet
Ob der Versicherer die Kosten (teilweise) übernimmt, hängt von der Art der Behandlung ab, aber auch von der Police ™s des Unternehmens. Einige Behandlungen gelten als rein kosmetisch und werden nicht erstattet. Andere Maßnahmen können als medizinisch notwendig bewertet werden. Fragen Sie die Versicherung im Voraus, was sie normalerweise zurückerstatten und was nicht. Das verhindert Enttäuschungen.
Wenn der Versicherer dem Antrag S2 zustimmt, muss der Patient das Formular bei der Klinik einreichen. Der Arzt entscheidet, ob die Kosten direkt beim Versicherer geltend gemacht werden oder ob der Patient die Rechnung erhält und im Voraus bezahlen muss. In letzterem Fall kann der Patient die Rechnung an den Versicherer weiterleiten und eine Rückerstattung verlangen. Dies sollte einen medizinischen Bericht des behandelnden Arztes beinhalten.
Wir tun unser Bestes, um diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn Sie etwas sehen, das nicht mehr korrekt erscheint, oder wenn Sie eine Frage haben, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus!