Diese Website verwendet Cookies. Ich akzeptiere die privacy policy. Ok

Einverständniserklärung

Für jeden Patienten: Zusammenfassung des Einverständnisformulars, das mindestens 15 Tage vor dem Eingriff unterschrieben werden muss:

Die wichtigsten Risiken und Komplikationen jeder Operation sind (diese Liste ist nicht vollständig):

Infektion, Serom (= eine Flüssigkeitsansammlung), Nervenschäden (motorisch oder sensorisch) (z.B. Taubheit der Wunde, Verletzung des Gesichtsnervs, ...), Blutergüsse, Schmerzen, Hämatom (= Blutung), schlechte (gedehnte / dicke / rote / erhabene / unebene / wellige) Narben, Wunddehiszenz, verzögerte Wundheilung, allergische Reaktionen, tiefe Venenthrombose in den Beinen, Konturunregelmäßigkeiten, Asymmetrie, Implantatversagen, Überkorrektur, Unterkorrektur, erneutes Absacken nach einem Lifting, Ergebnis entspricht nicht den Erwartungen, ...

  • Es wird empfohlen, den Hausarzt (und enge Angehörige) im Voraus zu informieren und Ihre Medikation mit ihm zu besprechen.
  • Der Patient muss 18 Jahre oder älter sein. Für minderjährige Patienten ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
  • Im Falle einer dringenden Nachbehandlung oder einer sekundären, ergänzenden Prozedur können diese nur in Belgien durchgeführt werden.
  • Vorher- und Nachher-Bilder werden aufgenommen und in der medizinischen Akte gespeichert.
  • Der Patient versteht, dass dieser Eingriff eine elektive kosmetische Prozedur ist und erkennt hiermit Folgendes an:
  • Dass dieser Eingriff aus ästhetischen Gründen durchgeführt wird und die Ergebnisse daher nur subjektiv beurteilt werden können. Ich verstehe, dass, obwohl ich über das wahrscheinliche Ergebnis informiert wurde, dies in keiner Weise als Garantie verstanden werden darf. Es wurden mir keine expliziten Garantien bezüglich der Ergebnisse dieses Eingriffs gegeben. In einigen Situationen ist es möglicherweise nicht möglich, mit einem einzigen chirurgischen Eingriff ein optimales Ergebnis zu erzielen.
  • Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Belgiens. Streitigkeiten oder Ansprüche vertraglicher und/oder außervertraglicher Natur über jeden Aspekt der geleisteten Pflege, Behandlung oder Verfahrensweise unterliegen belgischem Recht. Im Falle von Streitigkeiten oder Ansprüchen vertraglicher und/oder außervertraglicher Natur über jeden Aspekt der Pflege, Behandlung oder Verfahrensweise sind ausschließlich die belgischen Gerichte von Ostflandern, Abteilung Dendermonde / Antwerpen, sowie das belgische Äquivalent der General Medical Council ('ordre des médecins / Orde van Geneesheren' in Belgien) zuständig.
  • Ein Pauschalangebot für Reise und Hotel wurde von der Klinik oder dem Chirurgen nie angeboten. Der Patient muss seine/ihre Reise und Hotelbuchungen eigenständig vornehmen und hat die freie Wahl, wie und wo gebucht wird.
  • Wenn das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht: Dies kann nach jeder Art von kosmetischer Chirurgie passieren.

Zusätzliche Prozedur: Im Falle einer zusätzlichen 'Tuck-Up'-Operation, aus welchem Grund auch immer, wird das Honorar des Chirurgen in diesen Fällen zwar erlassen, jedoch trägt der Patient die Reise- und Hotelkosten sowie etwaige Kosten für den Anästhesisten und das Operationssaal (siehe oben). Die aktuellen Gebühren für die Prozedur umfassen keine zukünftigen Kosten für zusätzliche Eingriffe, die der Patient wählt oder benötigt, um das Ergebnis zu überarbeiten, zu optimieren oder abzuschließen.

Einverständniserklärung für Anästhesie: Ich erkenne an, dass der Anästhesist oder seine Pflegekraft das vorgeschlagene Anästhesieverfahren mit mir besprochen und meine Fragen beantwortet hat. Ich wünsche den Einsatz von Anästhetika zum Schutz vor Schmerzen während der geplanten und ergänzenden Eingriffe. Ich bin mir bewusst, dass die Anästhesie möglicherweise ohne Erklärung für mich geändert werden muss. Ich verstehe, dass gelegentlich Nebenwirkungen und Komplikationen auftreten können, wie zum Beispiel:

  • Arzneimittelreaktionen (z.B. Allergie, Toxizität eines Lokalanästhetikums, ...),
  • Atemprobleme (Verstopfung der Atemwege, Lungen- und Herzprobleme, wie Arrhythmie, ...),
  • Erholungsprobleme (niedriger Sauerstoffgehalt im Blut, Verwirrung, Schwindel, Muskelkater, Übelkeit, Gedächtnisverlust, kognitive Beeinträchtigungen, Müdigkeit, ...). Obwohl äußerst unwahrscheinlich, kann der Tod eintreten (1:250.000).
  • Bei Verwendung eines Mund- oder Nasenschlauchs: Verletzungen und Schmerzen an Rachen, Stimmbändern und Zähnen.
  • Aufgrund der Immobilisierung auf dem Tisch: Blutgerinnsel in den Beinen (die die Lunge blockieren können... Thrombose/Embolie).
  • Aufgrund der Positionierung auf dem Tisch: Druck auf Nerven (insbesondere Arme (Ellennerv) und Beine, Schultergelenke, Gesäßmuskeln (Druckstellen), Nackenschmerzen (insbesondere bei bereits bestehender Nackensteifheit).
  • Maligne Hyperthermie (sehr seltenes Syndrom, bei dem der Körper überhitzt). Sie müssen den Anästhesisten über frühere Zahnbehandlungen oder lose Zähne, Herz- oder Lungenprobleme, Nacken-, Rücken- oder Schulterprobleme und Anästhesieprobleme bei Familienmitgliedern informieren, damit er besonders vorsichtig sein kann.

Beschwerdemediation: Wenn der Patient mit der Behandlung nicht zufrieden ist, kann er sich zunächst direkt an den behandelnden Arzt wenden, vorzugsweise per E-Mail (patientcoordinator@o2clinic.be) und/oder an den nächsten Kollegen-Arzt in der Singelberg-Klinik. Sollte dies nicht ausreichen, wird der Patient an einen dritten, unabhängigen Arzt außerhalb der O2 Klinik zur Mediation verwiesen.

Mediationsdienst (Patientenrechte)

Was ist Krankenhausmediation? Mediation bietet ein Forum für den Dialog zwischen einem Patienten und einem Betreuer im Falle eines Konflikts oder Missverständnisses, mit dem Ziel, die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Der Mediationsdienst ist befugt, Beschwerden über Patientenrechte nach dem Gesetz vom 22. August 2002 zu bearbeiten. Das Vorhandensein eines Mediators ist in belgischen Krankenhäusern gesetzlich vorgeschrieben.

Die Rolle des Mediators: Der Mediator ist eine Person, an die sich Patienten wenden können, wenn sie das Gefühl haben, dass eines ihrer Rechte nicht respektiert wurde. Der Mediator hört zu, informiert, hilft den Parteien, eine Lösung zu finden, und bietet ein Forum für den Dialog. Seine Rolle ist neutral, unabhängig und unparteiisch. Wenn Versuche, die Kommunikation und den Dialog wiederherzustellen, scheitern, informiert der Mediator die Patienten über die ihnen zur Verfügung stehenden Alternativen. Der Mediator gibt der Einrichtung Empfehlungen, um ein erneutes Auftreten der Mängel zu verhindern, die zu einer Beschwerde führen könnten.

Wann sollte ich den Mediationsdienst kontaktieren? Wenn Sie das Gefühl haben, dass eines Ihrer Rechte verletzt wurde, können Sie Folgendes tun:

  1. Sprechen Sie zuerst die betroffene Person (Arzt, Pflegekraft, Stationsleitung usw.) an, um die Angelegenheit zu besprechen. Häufig schätzen Fachkräfte einen solchen Ansatz und können das Problem direkt lösen, was alle Parteien zufriedener macht.
  2. Wenn dieser Ansatz Ihre Erwartungen nicht erfüllt, können Sie sich an den Mediationsdienst wenden, um Ihre Unzufriedenheit auszudrücken und eine Beschwerde einzureichen.
  3. Falls Sie eine Verbesserung vorschlagen möchten oder ein Team loben möchten.

Wie kontaktiere ich den Mediationsdienst?

  • Per E-Mail
  • Per Post: ......................
  • Telefonisch: während der regulären Arbeitszeiten: ......................
  • Nach Vereinbarung: Senden Sie Ihre Anfrage über das Online-Formular oder telefonisch über die Hotline.

Was, wenn der Mediator nicht hilfreich ist? Der Mediator ist kein Richter: Er hat keine sanktionierende Rolle, und seine Befugnisse hängen davon ab, was die beiden Parteien ihm zu erlauben bereit sind.

Nicht alle Probleme im Zusammenhang mit der Patientenversorgung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Mediators. Hier sind einige Beispiele für Situationen und wer kontaktiert werden sollte:

Vereinbarung mit einem allgemeinen Krankenhaus; Dr. Oelbrandt, einer der in der O2 Klinik tätigen Chirurgen, hat einen Vertrag mit dem Allgemeinen Krankenhaus von Bornem (www.azr.be) und hat Zulassungsrechte für den sekundären Transport von Patienten, falls dies erforderlich sein sollte.