Elektrolyse-Rückerstattung Deutschland
Inhaltsverzeichnis:
Versicherung Belgien
Bisher gibt es in Belgien keine Erstattungsmöglichkeiten für die Elektrolyse.
Versicherung im Ausland
Sind Sie eine Trans-Frau, die eine Operation an der 2pass Klinik möchte, aber nicht in Belgien lebt? Manchmal können Sie Ihre Behandlung ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse mit einem europäischen S2-Formular bezahlen lassen. Allerdings geht nicht jede Versicherungsgesellschaft damit gleich um.
Die S2-Form, früher bekannt als E112, wurde von der Europäischen Union für das Gesundheitswesen im Ausland entwickelt. Sie können es von Ihrer Versicherung erhalten, wenn Sie eine FFS oder eine andere Behandlung in der 2pass Klinik wünschen, aber nur, wenn Sie nicht selbst in Belgien wohnen. Ob Ihre Versicherung die Behandlung/Kosten übernimmt oder nicht, ist nicht festgelegt. Sie variiert je nach Versicherungsgesellschaft.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um Ihr eigenes S2-Antragsformular zu erhalten, und senden Sie es uns dann zu. Der Arzt wird dafür sorgen, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen erhalten.
Der Versicherer entscheidet
Ob der Versicherer die Kosten (teilweise) übernimmt, hängt von der Art der Behandlung, aber auch von der Police des Unternehmens ab. Einige Behandlungen gelten als rein kosmetisch und werden nicht erstattet. Andere Maßnahmen können als medizinisch notwendig bewertet werden. Fragen Sie die Versicherung im Voraus, was sie normalerweise zurückzahlen und was nicht. Das verhindert Enttäuschungen.
Wenn der Versicherer dem Antrag S2 zustimmt, muss der Patient das Formular an die Klinik einreichen. Der Arzt entscheidet, ob die Kosten direkt beim Versicherer geltend gemacht werden, oder ob der Patient die Rechnung erhält und im Voraus bezahlen muss. In letzterem Fall kann der Patient die Rechnung an den Versicherer weiterleiten und eine Rückerstattung verlangen. Dies sollte einen medizinischen Bericht des behandelnden Arztes beinhalten.
Erfolgreiche Beispiele für Rückerstattungen
Bisher wurden Erstattungen für die Elektrolyse nur von Patienten aus Deutschland erfolgreich erhalten. Weitere Informationen zu den Versicherungsrückerstattungen in Deutschland finden Sie hier.
Auch wenn Patienten aus anderen Ländern keine Erfolge bei der Erstattung gemeldet haben, empfehlen wir jedem, sich an seine Versicherung zu wenden, auch wenn die Situation hoffnungslos erscheint. Hoffentlich, wenn eine beträchtliche Anzahl von (Trans)-Frauen immer wieder mit ihnen darüber in Kontakt tritt, werden sie erkennen, dass das System verändert werden muss.
Deutschland
Deutsche Staatsbürger können versuchen, über zwei Regelungen eine Erstattung zu bekommen:
1. Über den S2-Antrag (früher bekannt als E-112):
Das S2-Formular ist eigentlich nur dann notwendig, wenn wir als Privatklinik die Leistungen für deutsche Patienten direkt mit der belgischen Basiskrankenkasse abrechnen würden. Zunächst benötigen Sie natürlich die Genehmigung Ihrer deutschen Krankenkasse.
- Sie reichen die S2 bei Ihrer deutschen Krankenkasse ein.
- Ihre deutsche Krankenkasse genehmigt die Leistung im Ausland.
- Dann reichen Sie die genehmigte Leistung - genehmigt von der deutschen Krankenkasse (steht auf der S2) - bei der zuständigen Behörde in Belgien ein (das wäre die "Mutualiteit" Ihrer Wahl), reichen die S2 in Belgien ein und lassen sie hier genehmigen.
- Dann reichen Sie das Papier bei der 2pass-Klinik ein und wir können weitere Schritte zur Abrechnung mit der belgischen Krankenkasse einleiten. In diesem Fall hätten Sie als Patient nichts mit den finanziellen Abläufen zu tun.
Da es sich in Belgien nicht um eine Standard-Erstattung handelt und die Genehmigung stark vom Versicherer abhängt, entscheiden wir uns leider für die zweite Regelung.
2. Erstattung nachträglich in Deutschland beantragen:
- Nach der Behandlung oder Operation reichen Sie die Rechnung bei Ihrer deutschen Krankenkasse ein, die die Leistung erstattet (nach Vorlage des Kostennachweises und der Rechnung/Quittung). Einige deutsche Krankenkassenverwaltungen sagen, dass Sie einen S2-Antrag benötigen, aber das ist nur der Fall, wenn Sie sich für die 1. oben genannte Regelung entscheiden würden.
- Versuchen Sie, ein medizinisches Gutachten zu erhalten, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine medizinische Behandlung handelt, die zur Vorbereitung einer Feminisierungsoperation oder einer Geschlechtsumwandlung notwendig ist, insbesondere wenn die Behandlung nicht in Deutschland durchgeführt werden kann.
Z.B. hat das Bundessozialgericht 2019 entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Barthaarentfernung bei Transgender-Kunden übernehmen muss, auch wenn diese von einer Kosmetikerin durchgeführt wird.
- Patientin, die eine Rückerstattung für ihre Elektrolysebehandlung in der 2pass Klinik erhalten hat.
- Patientin, die eine Rückerstattung für ihre Elektrolysebehandlung in der 2pass Klinik erhalten hat.
Dennoch kann es in der Realität anders laufen
Versicherungen verwechseln oft beide Regelungen. Aus diesem Grund bietet die Beratungsstelle in Mannheim folgende Informationen an:
- Zunächst wird ein Antrag auf Kostenzusage bei Ihrer deutschen Krankenkasse gestellt. Begründung: Nirgendwo in Deutschland wird eine intensive feminisierende Nadelepilation mit Analgesie angeboten, die ähnlich wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. In jedem Fall sollten Sie Ihrem Antrag auf Kostenübernahme ein ärztliches Schreiben beifügen, in dem die Indikation und die Therapieform medizinisch begründet wird.
Wenn die Krankenkasse die Kostenzusage erteilt hat, können Sie die Behandlung in 2pass beginnen.
Nach Abschluss der ersten Behandlungseinheit können Sie die Rechnungen bei der Kasse einreichen. - Lehnt die Krankenkasse ab, sollten Sie ein juristisches und ein versicherungsmedizinisches Schreiben, in dem der Antrag noch einmal ausführlich aus rechtlicher und versicherungsmedizinischerSicht begründet wird.
Spätestens dann dürfte die Versicherung in der Regel die Kostenübernahme genehmigen. - Besonders hartnäckige Verweigerer (manche Kassenverwaltungen sind einfach stur und/oder kennen sich nicht aus) können nur im Widerspruchsverfahren überzeugt werden. Die Chancen, dass Ihr Antrag spätestens genehmigt wird, stehen gut. Denn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts lässt eigentlich gar nichts anderes zu. Andernfalls müssen Sie vor das Sozialgericht ziehen, was aber sehr ungewöhnlich wäre, weil die höchstrichterliche Rechtssprechung sehr eindeutig ist.
Wir hoffen wirklich, dass sich die Dinge zum Besseren wenden werden. Wenn sich Änderungen ergeben sollten, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir diese Info entsprechend aktualisieren können.
Wir tun unser Bestes, um diese Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn Sie etwas sehen, das nicht mehr korrekt erscheint, oder wenn Sie eine Frage haben, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus!